Dichtheitsprüfung

DIN EN 1610 / DIN 1986 Teil 30

Das Thema Dichtheitsprüfung - dessen Regelung Ländersache ist - ist höchst komplex: Da es keine bundeseinheitliche Durchführungsverordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt, ist es den Bundesländern freigestellt, entsprechende Regelungen in den Grenzen von §§ 60, 61 WHG zu erlassen. Seit März 2012 ist in Hessen die Regelung der Dichtheitsprüfung gemäß der hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) für die privaten Haushalte ausgesetzt. (Danach hätten alle privaten Zuleitungskanäle bis zum 31. Dezember 2024 durch einen Fachbetrieb untersucht werden müssen. Ausnahmen waren Leitungen, die nach dem 1. Januar 1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden. Sie hätten bis Ende 2039 geprüft werden müssen). Viele Kommunen erlassen jedoch eigene Fristen. Grundsätzlich Jeder Hauseigentümer ist für die Instandhaltung seiner Abwasserleitungen selbst verantwortlich. Bei Unsicherheit sollten sich Grundstückseigentümer deshalb immer zuerst bei ihrer zuständigen Kommunalbehörde erkundigen ob und wie die Dichtheitsprüfung geregelt ist. Gibt es eigene Regelungen? Welche Fristen gelten? Liegt die Immobilie in einem Wasserschutzgebiet? Bei Neubau: Auch Bauherren sollten vorab klären, ob die Kommune auch für neue Entwässerungsanschlüsse Dichtheitsnachweise verlangt. Wenn ja: Wie wird geprüft? Wer prüft bzw. stellt die Nachweise aus? AKTIV-Rohrreinigung verfügt über die Dichtheitsprüfung- Sachkunde und ist somit zertifiziert die "Dichtheitsprüfung Abwasser" durchzuführen. Vor der Prüfung auf Dichtheit ist eine Reinigung der Abwasserleitung erforderlich um ein genaues Prüfungsergebnis zu erzielen. Ist das Ergebnis negativ, also die Leitung undicht, wird meist eine Kanalsanierungsmaßnahme erforderlich. Welche Maßnahme angewendet werden muss, kann erst entschieden werden, wenn die Ursache der Undichtigkeit ermittelt wurden. In der Regel prüft man die Ursache der Undichtigkeit mit einer TV- Untersuchung der Leitung.

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Dichtheitsprüfung

DIN EN 1610 / DIN 1986 Teil 30

Das Thema Dichtheitsprüfung - dessen Regelung Ländersache ist - ist höchst komplex: Da es keine bundeseinheitliche Durchführungsverordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt, ist es den Bundesländern freigestellt, entsprechende Regelungen in den Grenzen von §§ 60, 61 WHG zu erlassen. Seit März 2012 ist in Hessen die Regelung der Dichtheitsprüfung gemäß der hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) für die privaten Haushalte ausgesetzt. (Danach hätten alle privaten Zuleitungskanäle bis zum 31. Dezember 2024 durch einen Fachbetrieb untersucht werden müssen. Ausnahmen waren Leitungen, die nach dem 1. Januar 1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden. Sie hätten bis Ende 2039 geprüft werden müssen). Viele Kommunen erlassen jedoch eigene Fristen. Grundsätzlich Jeder Hauseigentümer ist für die Instandhaltung seiner Abwasserleitungen selbst verantwortlich. Bei Unsicherheit sollten sich Grundstückseigentümer deshalb immer zuerst bei ihrer zuständigen Kommunalbehörde erkundigen ob und wie die Dichtheitsprüfung geregelt ist. Gibt es eigene Regelungen? Welche Fristen gelten? Liegt die Immobilie in einem Wasserschutzgebiet? Bei Neubau: Auch Bauherren sollten vorab klären, ob die Kommune auch für neue Entwässerungsanschlüsse Dichtheitsnachweise verlangt. Wenn ja: Wie wird geprüft? Wer prüft bzw. stellt die Nachweise aus? AKTIV-Rohrreinigung verfügt über die Dichtheitsprüfung-Sachkunde und ist somit zertifiziert die "Dichtheitsprüfung Abwasser" durchzuführen. Vor der Prüfung auf Dichtheit ist eine Reinigung der Abwasserleitung erforderlich um ein genaues Prüfungsergebnis zu erzielen. Ist das Ergebnis negativ, also die Leitung undicht, wird meist eine Kanalsanierungsmaßnahme erforderlich. Welche Maßnahme angewendet werden muss, kann erst entschieden werden, wenn die Ursache der Undichtigkeit ermittelt wurden. In der Regel prüft man die Ursache der Undichtigkeit mit einer TV-Untersuchung der Leitung.