Allgem. Leistungsbedingungen

(kurz AGB genannt) -Stand 19.01.2023- 1. Für unsere Leistungen gelten ausdrücklich nachstehende Bedingungen. Andernfalls sind Sie schriftlich durch uns anzuerkennen. 2. Der Auftragnehmer übernimmt die ordnungsgemäße Durchführung der vom Auftraggeber übertragenen Arbeiten. 3. Der Auftraggeber garantiert, dass die Einsatzfahrzeuge und Mitarbeiter ungehindert und störungsfrei arbeiten können. Die Zufahrten zu den einzelnen Arbeitsstätten müssen für einen LKW- Einsatz geeignet sein. Eventuelle Wartezeiten oder Fehlfahrten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Als Grundlage für die Berechnung der Leistung gilt grundsätzlich die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Besondere Preisvereinbarungen müssen schriftlich zwischen den beiden Vertragspartnern abgeschlossen werden. Preisabsprachen mit Mitarbeitern sind nicht bindend. 5. Zur Auftragserfüllung kann sich der Auftragnehmer Dritter bedienen (z.B. Subunternehmer). Beanstandungen sind innerhalb von 2 Tagen nach beendeter Arbeit schriftlich geltend zu machen. Die Einbehaltung eines Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen. Die Zahlung einer Rechnung ist die Voraussetzung für die Bearbeitung einer Reklamation. Eine Haftung für Beschädigungen am Rohrsystem wird nicht übernommen, wenn der Auftragnehmer das Rohr nicht einsehen kann. Das Risiko solcher Beschädigungen trägt ausschließlich der Auftraggeber. Ein Haftungsausschluss besteht im folgenden für z.B.: - Rohrsysteme, die altersbedingt verdeckte Mängel aufweisen - Undichtigkeiten, die durch Fehlanschlüsse oder veraltetes Dichtmaterial bzw. Rohrmaterial entstehen - Schäden, die durch fehlerhafte Installation der Leitungen entstehen. 6. Der Auftraggeber hat ggf. dafür Sorge zu tragen, dass gültige und aktuelle Installationspläne, Verlegepläne oder andere wichtige Systeminformationen vorliegen, ansonsten kann der Auftragnehmer keine Garantie übernehmen und haftet für Schäden und Folgeschäden, die bei der Ausführung der notwendigen Arbeiten entstehen können, nicht. 7. Die Zahlung einer Leistung und / oder Nebenleistung ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer behält sich die Erstellung von Teilrechnungen bzw. Zwischenrechnungen vor. Der Ausgleich von Teilrechnungen oder Zwischenrechnungen ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. Bei Zahlungsverweigerung des Rechnungsempfängers ist der Auftraggeber der Rechnungsempfänger. 8. Ist eine angebotene Sanierung aus baulichen und technischen Gründen nicht durchführbar, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht verpflichtet werden, die Sanierung trotzdem durchzuführen. Der Einbau eines neuen Rohres, oder die Verlegung einer neuen Leitung in offener Bauweise ist in diesem Sanierungsangebot nicht enthalten. Die angebotenen Leistungen sind vorbehaltlich der technischen Durchführbarkeit 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel. Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift / Auftragsbestätigung die Leistungsbedingungen an.

24 Stunden immer für Sie da!

persönlich online unverbindlich hilfreich zuverlässig
© Aktiv-Rohrreinigung Timo Mißler, Vellmar Telefon: +49(0)561 44393

Allgem. Leistungsbedingungen

(kurz AGB genannt) -Stand 19.01.2023- 1. Für unsere Leistungen gelten ausdrücklich nachstehende Bedingungen. Andernfalls sind Sie schriftlich durch uns anzuerkennen. 2. Der Auftragnehmer übernimmt die ordnungsgemäße Durchführung der vom Auftraggeber übertragenen Arbeiten. 3. Der Auftraggeber garantiert, dass die Einsatzfahrzeuge und Mitarbeiter ungehindert und störungsfrei arbeiten können. Die Zufahrten zu den einzelnen Arbeitsstätten müssen für einen LKW- Einsatz geeignet sein. Eventuelle Wartezeiten oder Fehlfahrten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Als Grundlage für die Berechnung der Leistung gilt grundsätzlich die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Besondere Preisvereinbarungen müssen schriftlich zwischen den beiden Vertragspartnern abgeschlossen werden. Preisabsprachen mit Mitarbeitern sind nicht bindend. 5. Zur Auftragserfüllung kann sich der Auftragnehmer Dritter bedienen (z.B. Subunternehmer). Beanstandungen sind innerhalb von 2 Tagen nach beendeter Arbeit schriftlich geltend zu machen. Die Einbehaltung eines Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen. Die Zahlung einer Rechnung ist die Voraussetzung für die Bearbeitung einer Reklamation. Eine Haftung für Beschädigungen am Rohrsystem wird nicht übernommen, wenn der Auftragnehmer das Rohr nicht einsehen kann. Das Risiko solcher Beschädigungen trägt ausschließlich der Auftraggeber. Ein Haftungsausschluss besteht im folgenden für z.B.: - Rohrsysteme, die altersbedingt verdeckte Mängel aufweisen - Undichtigkeiten, die durch Fehlanschlüsse oder veraltetes Dichtmaterial bzw. Rohrmaterial entstehen - Schäden, die durch fehlerhafte Installation der Leitungen entstehen. 6. Der Auftraggeber hat ggf. dafür Sorge zu tragen, dass gültige und aktuelle Installationspläne, Verlegepläne oder andere wichtige Systeminformationen vorliegen, ansonsten kann der Auftragnehmer keine Garantie übernehmen und haftet für Schäden und Folgeschäden, die bei der Ausführung der notwendigen Arbeiten entstehen können, nicht. 7. Die Zahlung einer Leistung und / oder Nebenleistung ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer behält sich die Erstellung von Teilrechnungen bzw. Zwischenrechnungen vor. Der Ausgleich von Teilrechnungen oder Zwischenrechnungen ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. Bei Zahlungsverweigerung des Rechnungsempfängers ist der Auftraggeber der Rechnungsempfänger. 8. Ist eine angebotene Sanierung aus baulichen und technischen Gründen nicht durchführbar, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht verpflichtet werden, die Sanierung trotzdem durchzuführen. Der Einbau eines neuen Rohres, oder die Verlegung einer neuen Leitung in offener Bauweise ist in diesem Sanierungsangebot nicht enthalten. Die angebotenen Leistungen sind vorbehaltlich der technischen Durchführbarkeit 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel. Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift / Auftragsbestätigung die Leistungsbedingungen an.